Wann soll ich zusätzlich einen Anwalt bezahlen, wenn ich einen notariell zu beurkundenden Vertrag schließen möchte?
Bei mir meldeten sich in diese Woche Mandanten, die gern eine GmbH gründen möchten. Hierbei haben sie so individuelle Ideen entwickelt, dass der Notar sie zum Anwalt schickte, weil diese umfangreiche Beratung nicht durch seine Gebühren abgedeckt seien.
Ein ehrlicher und wie ich meine auch vernünftiger Notar.
Der Anwalt berät, wenn die Wünsche der Parteien umfangreich oder schwierig umzusetzen sind. Dann ist es sinnvoll, erst einmal zu ermitteln, um welche Interessen und Ziele es eigentlich geht. Die erste Frage ist also nicht, welches Vertragsmuster verwendet der Anwalt für den Fall. Sondern: was möchte der Mandant mit dem Vertrag erreichen.
Der Mandant, der die Einmann-GmbH gründen möchte, kann direkt zum Notar gehen. Ihm als Anwalt eine Satzung zu verkaufen, hieße Eulen nach Athen zu tragen. Schließlich kann der Mandant ohnehin alles allein entscheiden und jederzeit ändern. Vor dem Gang zum Notar muss er aber natürlich herausfinden, was die richtige Rechtsform ist. Dabei können Anwalt und Steuerberater helfen.
Sinnvoll ist es, die Berater so früh wie möglich einzuschalten. In der ersten Runde kann man mit klären, wie viele verschiedene Möglichkeiten es gibt, um die eigenen Ziele zu erreichen. Manchmal ist es überraschend, das man viel günstiger auch anders zum Ziel kommen kann. Erst in Runde zwei wird also der passende Vertragstyp festgelegt und ein Vertrag maßgeschneidert.
Der Mandant, der zum Anwalt einen fertigen Entwurf mitbringt, den er nur geprüft haben möchte, verhält sich in etwa so, als wollte er einen Konfektionsanzug umarbeiten lassen. Bein- und Armlänge kürzen ist kein Problem, ebenso kann man die Hose enger machen oder Abnäher am Jackett vorsehen. Aber wenn es darum geht, alle Nähte aufzutrennen und neu zuzuschneiden, weil der Anzug die komplett falsche Passform hat, dann lohnt sich das nicht. Das kostet deutlich mehr Zeit, als gleich einen neuen Vertrag zu gestalten.
Übrigens ist gegen Konfektionsanzüge ebenso wenig etwas einzuwenden wie gegen Musterhäuser. Man muss sich nur bewusst sein, dass der individuelle Gestaltungsspielraum in beiden Fällen geringer ist als beim Massanzug und beim Architektenhaus.
Gerade wenn es um das eigene Unternehmen geht, das doch nicht nur so ungefähr zur eigenen Situation passen soll, lohnt sich die Investition in individuelle Beratung und Vertragsgestaltung. Es käme ja auch niemand auf die Idee, sich ein Mustergebiss einsetzen zu lassen.