Ich habe leider keine Statistik dazu gefunden, aber ich möchte wetten, dass wenigstens 50% der kleinen und mittelbständischen Unternehmer in Deutschland kein Testament haben. Oder sie haben ein Testament, dieses passt aber leider nicht zu ihrem Gesellschaftsvertrag. Was sind die Folgen, wenn eine Unternehmerin ohne Testament stirbt?
- Ihr Ehepartner erbt gemeinsam mit den Kindern oder – falls es keine Kinder gibt – gemeinsam mit ihren Eltern.
- Ist die Unternehmerin nicht verheiratet, geht ein etwaiger Partner ohne Testament leer aus. Das ist besonders dann tragisch, wenn das Unternehmen beiden gemeinsam gehört und der Überlebende sich nun mit ihren Eltern oder ihren Kindern über das Unternehmen auseinandersetzen muss.
- Sind die Kinder noch minderjährig, muss der Ehepartner oder Lebensgefährte sich mit fremden Dritten nicht nur über die Verwaltung des gemeinsamen Vermögens einig werden, sondern auch über die des Unternehmens. In vielen Fällen redet nun das Familiengericht mit oder es muss ein Ergänzungspfleger bestellt werden.
Gibt es ein Testament, passt dieses aber nicht zum Gesellschaftsvertrag, kann es passieren, dass das Testament ins Leere läuft. Ordnet der Unternehmer nämlich an, dass er von einer bestimmten Person beerbt sein möchte, kann diese nur dann sein Nachfolger in seinem Unternehmen werden, wenn der GmbH- oder Personengesellschaftsvertrag das auch zulässt.
Es spricht also vieles dafür, sich schon frühzeitig mit dem eigenen Tod zu beschäftigen und ein Testament zu gestalten. Das gilt gerade für junge Unternehmer, die Eltern sind. Sinnvoll ist es, sich zu überlegen, welche „Halbwertzeit“ das Testament haben soll. Was ist der nächste Zeitraum, den ich momentan überblicken kann? Wann ändert sich vermutlich grundlegendes, z. B. weil die Kinder dann aus dem Haus sind, das Eigenheim abbezahlt ist, oder ich mit 55 Jahren mein Unternehmen verkaufe? Wenn ich das für mich erkannt habe, kann ich mir einfacher überlegen, was eine kluge testamentarische Regelung für diesen überschaubaren Zeitraum ist.