Haben Sie auch schon einen Notfallkoffer?
Der Bankmitarbeiter händigt Ihnen einen Notfall-Ordner mit vielen Registerblättern aus, der Steuerberater legt Ihnen ans Herz, sich damit auseinander zu setzen, vom Versicherungsvertreter bekommen Sie eine Checkliste – und das alles liegt dann auf dem Haufen des schlechten Gewissens. Das ist der Papierstapel im Büro oder gar im Wohnzimmer, den Sie immer mal wieder anschauen, aber nie den Mut finden, ihn wirklich anzufangen.
So geht es also nicht. Wie geht es dann?
Zumindest für die Mandanten unserer Kanzlei haben wir eine Lösung gefunden:
Wir besprechen mit ihnen, was überhaupt in den Notfallkoffer gehört. Wir diskutieren mit ihnen und am liebsten auch mit ihrer Partnerin / ihrem Partner, welche Vollmachten sie wirklich brauchen, und was es sonst noch alles für spontane oder absehbare Notfälle zu regeln gibt. Bei Unternehmern ist auch oft der Steuerberater dabei, denn von ihm erhalten wir häufig wichtige Informationen, da er als dauernder Berater das Unternehmen gut kennt.
Das Gespräch dauert 2 bis 3 Stunden. Und: was die Mandanten unserer Kanzlei immer wieder erstaunlich finden – es wird viel gelacht dabei, wenn auch manchmal Galgenhumor dabei ist. Danach haben sie noch keinen fertigen Unternehmernotfallkoffer. Aber sie haben eine Liste, was sie noch heraussuchen müssen, um ihn zusammenzustellen. Und sie haben einen Hausaufgabenzettel, worüber sie gemeinsam mit ihrer Partnerin / ihrem Partner nachdenken müssen, um festzustellen, wie sie ihre Vorsorge wirklich konkret regeln wollen. Das kann die Frage sein, wer im Ernstfall für das Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen könnte, wenn der Chef spontan ausfällt, aber auch, wer für die betagten Eltern als Ersatz-Betreuer in Betracht kommt. Wir nähern uns den ungeliebten Themen gemeinsam – und dann sind sie nur noch halb so erschreckend.
Am Ende haben die Mandanten dann einen gefüllten Notfallordner, in dem alle wichtigen Dokumente geordnet und griffbereit sind – und sie wissen sicher, dass er vollständig ist. Die notwendigen Vollmachten sind erstellt, meist gibt es nun auch ein Testament oder einen Erbvertrag.
Wie sagte kürzlich eine Mandantin zu mir: „Oh, Frau Hübner, ich bin so froh, dass Sie das gemeinsam mit uns machen.“