Impressum

Meine Veröffentlichungen auf dem Blog http://www.huebnerrecht.blog richten sich ausschließlich an Leser in Deutschland. Veröffentlichungen von mir im Netz stellen ausschließlich meine Privatmeinung dar. Eine anwaltliche Beratung erfolgt damit nicht und ist auch in keiner Weise beabsichtigt.

Verantwortlich für den Inhalt dieses Blogs:

Cornelia Hübner, Wöschbacher Str. 31, 76327 Karlsruhe, mail (at) huebnerrecht (.) de
0721/6659 7472

Anwaltszulassung

Ich bin Rechtsanwältin in der Bundesrepublik Deutschland, zugelassen durch die Rechtsanwaltskammer Karlsruhe, Reinhold-Frank-Straße 72, 76133 Karlsruhe, Tel. 0721-25340, Fax. 0721-26627

Ich führe den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ (Titel verliehen von der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe).

Ich bin nach den Standards des Bundesverbands MEDIATION e.V. (BM) zur Wirtschaftsmediatorin ausgebildet (Ausbildung bei Zweisicht.Akadmie).

Datenschutzhinweise

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Berufsrechtliche Regelungen

Die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen für Anwälte sind die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und für den Bereich des internationalen Rechtsverkehrs die „Standesregelung der Rechtsanwälte in der Europäischen Gemeinschaft“

Diese Regelungen finden Sie im Wortlaut auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

Für die Arbeit als Mediatorin gilt zusätzlich das Mediationsgesetz. Näheres dazu veröffentlicht der Bundesverband MEDIATION e.V.

Haftpflichtversicherung

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

Cornelia Hübner ist versichert über die NÜRNBERGER Allgemeine VersicherungsAG, Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg.

Versicherungsschutz besteht für

  • die weltweite Tätigkeit im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht sowie dem Recht der Türkei und außereuropäischer Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören
  • Tätigkeiten vor europäischen Gerichten sowie Gerichten der vorstehend genannten Hoheitsgebiete in europäischem Recht oder dem Recht des jeweiligen Hoheitsgebietes. Vor türkischen Gerichten besteht Versicherungsschutz auch in türkischem Recht
  • die weltweite Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers für Haftpflichtansprüche aus der Beratung und Beschäftigung mit europäischem Recht. Lediglich für den besonderen Fall, dass der Versicherungsnehmer vor einem außereuropäischen Gericht in Anspruch genommen wird, besteht Versicherungsschutz nur in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpflichtversicherungssumme.

  • Versicherungsschutz besteht auch für die Tätigkeit
    a) als Abwickler einer Praxis gemäß § 55 BRAO, Zustellungsbevollmächtigter gemäß § 30 BRAO,
    b) Notarvertreter für die Dauer von 60 Tagen innerhalb eines Versicherungsjahres
    c) Vermittler, Schlichter, Schiedsrichter und Mediator gemäß § 18 BORA

Streitbeilegung

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von 50.000 Euro ist die zuständige Schlichtungsstelle im Sinne von § 36 des Gesetzes über die alternative Streitbeilegung (VSBG) die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Neue Grünstrasse 17, 10179 Berlin (siehe www.s-d-r.org ).

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Sie ist unter anderem für Online-Dienstverträge zuständig.

Ich beteilige mich nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen.

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